Veranstaltungskalender Interaktive Karte
Guilhem VIDAL

Die Nérac-Teiche

Die Nérac-Teiche befinden sich in den Gemeinden Altenach und Saint-Ulrich im Sundgau. Dieser Satz von 5 Teichen, der etwa 70 Hektar groß ist und aus dem 1990. Jahrhundert stammt, bildet eine Übergangsumgebung zwischen dem Buchenwald und den bebauten Feldern. Sie wurden bis in die 4er Jahre betrieben und Anfang der XNUMXer Jahre an den Generalrat von Haut-Rhin verkauft. Aufgrund ihrer Größe und mangelnden Wartung über mehrere Jahre hinweg konnten sie sich trotz ihrer typischen Morphologie der Sundgau-Fischteiche zu einer größeren Natürlichkeit entwickeln. Ihre steilen Ufer erlaubten daher nur die Installation eines dünnen Vorhangs aus Flussvegetation. Nur Teich Nr. XNUMX hatte ein großes Schilfbett. Darüber hinaus waren der konstante Wasserstand und die sehr geringe Vielfalt der Lebensräume der Ausbeutung von Teichen durch eine Vielzahl von Tierarten nicht förderlich.

 

Die an dieser Stelle durchgeführte ornithologische Überwachung hat jedoch gezeigt, dass mehr als hundert Vogelarten die Nérac-Teiche entweder zum Nisten oder für Zwischenstopps bei Wanderungen nutzen. Dort wurden seltene Arten wie das Pendel-Remiz, der Fischadler, der Harrier-Harrier oder der Kranich beobachtet. Darüber hinaus bot ihre Lage zwischen Waldrand und offenem Feld ein erhebliches Potenzial für die Aufnahme der biologischen Vielfalt.

 

Ein Reiseführer, der im Maison de la Nature du Sundgau in Altenach oder im Tourismusbüro erhältlich ist, bietet Ihnen einen Spaziergang von 2 bis 2 Uhr 30, um diesen Ort zu entdecken, der der Vogelbeobachtung förderlich ist.

Beschreibung

Art des zu besuchenden Ortes (max. 2 Modalitäten)
  • Natürliche Umgebung (Reservat, Torfmoor, Fauna, Flora, Wald)

Kontakt


68210 Altenach

Informationen

HAUS DER NATUR VON SUNDGAU
13 rue Sainte-Barbe
68210 Altach
AnrufKontakt per Telefon
E-MailKontakt per Mail

In Bildern

Die Étangs Nérac mit den Vogesen im Hintergrund - © Guilhem VIDAL

Der Sundgau am Networks

Zum Seitenanfang
Tools für Barrierefreiheit