
Werden Sie Partner des Tourismusbüros Sundgau!
Warum mitmachen?
Sie werden einen Beitrag leisten und an der lokalen Tourismusentwicklung teilnehmen
Ihre Zusammenarbeit wird das Gewicht der touristischen Aktivitäten in der Region stärken
Sie erscheinen in unseren Broschüren und auf unserer Website
Sie profitieren von der Fotobibliothek des Tourismusbüros
Ihre Werbedokumente erhalten Sie an der Rezeption des Tourismusbüros
Sie können an den Arbeitsausschüssen des Tourismusbüros teilnehmen
Sie profitieren von den vom Fremdenverkehrsamt veröffentlichten Werbedokumenten
Sie werden zu allen öffentlichen Sitzungen zu Ihrem Tätigkeitsbereich eingeladen
. Sie können von unserer Hilfe und Beratung für Ihre verschiedenen Projekte profitieren
Wie fördert das Tourismusbüro das Gebiet?
- wir sind jedes Jahr auf mehreren Tourismusmessen in Frankreich und im Ausland vertreten
- Wir fungieren als Bindeglied zu abteilungsbezogenen und regionalen Tourismusorganisationen (Kennzeichnung, Veröffentlichung in Broschüren, Klassifizierung usw.)
- Wir nutzen viele Kommunikationsmittel, um unsere Region zu verbessern und zu fördern: E-Mail, soziale Netzwerke….
- Wir unterhalten besondere Beziehungen zu den Medien (lokale Zeitungen, Zeitschriften, France Bleu, Presse- und Bloggerempfang usw.), um touristische Informationen zu vermitteln
- wir organisieren viele Events mit
- Wir organisieren Sommerveranstaltungen im Sommer, um das Gebiet und sein Erbe zu fördern
Entdecken Sie alle Artikel, Berichte, Shows usw. die über Sundgau sprechen: https://www.sundgau-sud-alsace.fr/on-parle-de-nous.htm
Wir arbeiten aktiv an der Entwicklung unserer schönen Region!
WERDEN SIE AKTIVER PARTNER DER TOURISMUSENTWICKLUNG UNSERER REGION!
Kontakt :
Christine PETITDEMANGE
Tourismusbüro Sundgau
13 Schlossstraße
68130 ALTKIRCH
03 89 40 02 90
info@sundgau-sudalsace.fr
Kurtaxe
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Die Kurtaxe, die von den Gemeinden oder Gemeindegruppen mit Tourismushoheit erhoben wird, wird von den auf ihrem Gebiet untergebrachten Touristen entgeltlich entrichtet.
Die Einnahmen aus der Kurtaxe müssen für Maßnahmen verwendet werden, die den Tourismusbesuch in diesem Sektor fördern.
Seit 2019 üben anstelle der Sundgauer Gemeinden die Gemeindegemeinschaften Sundgau und Sud Alsace Largue die Tourismuskompetenz aus. In diesem Zusammenhang verwalten, erheben und erheben sie die Kurtaxe.
Die Steuer muss alle Maßnahmen finanzieren, die geeignet sind, die touristische Attraktivität von Sundgau zu steigern. Das Sundgau Intercommunity Tourist Office ist verantwortlich für die Förderung des Tourismus und die Sicherstellung der Koordination der verschiedenen Organisationen und Unternehmen, die an seiner Entwicklung interessiert sind. Als solche führt sie Aktionen durch, die darauf abzielen, ihr Territorium und ihre Dienstleister zu fördern.

Die Kurtaxe:
- Besteht seit 1910 in Frankreich
- Von Touristen bezahlt
- Erhoben von Unterkunftsanbietern und seit 2019 von Buchungsplattformen
- Rückgabe durch den Vermieter laut Deklaration und durch Online-Buchungsunternehmen
- Nicht umsatzsteuerpflichtig
- Verwaltet von einer lokalen Behörde
WER MUSS DIE KURTAXE ZAHLEN?
- Jede Person, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde aufhält, ohne dort Wohnsitz oder Wohnsitz zu haben, der mit der Wohnungssteuer steuerpflichtig ist
- Die Kurtaxe fällt unabhängig von der Art der Vermietung an gegen eine Gebühr, während der von der Gemeinde festgelegten Sammelfrist
- Dies gilt für Personen, die in Hotels, Touristenresidenzen, möblierten Touristenunterkünften, Feriendörfern, Bed and Breakfasts, Stellplätzen in Reisemobilbereichen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum, Campingplätzen und Caravaning, Yachthäfen übernachten
BEFREIUNGSBEDINGUNGEN GEMÄSS ARTIKEL L.2333-31 DES CGCT
- Minderjährige
- Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die in der Gemeinde Sundgau oder in der Gemeinde Sud Alsace Largue beschäftigt sind
- Personen, die von einer Notunterkunft oder einer vorübergehenden Unterbringung profitieren
- Personen, die Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete weniger als 1 € pro Nacht beträgt, unabhängig von der Anzahl der Bewohner
WER MUSS DIE KURTAXE ERHEBEN UND ERKLÄREN?
Diese Steuer wird erhoben von:
- Vermieter, Hoteliers und Eigentümer, die Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde beherbergen
- Das Gesetz schreibt ab 1er Januar 2019 alle Plattformen, die Zahlungsvermittler für nicht gewerbliche Vermieter im Internet sind, die Kurtaxe einzuziehen und den Erlös an die Gemeinde abzuführen
KURTAXE-ERHEBUNGSZEITRAUM
Der Sammelzeitraum ist jährlich, vom 1er Januar bis 31. Dezember.
WELCHER PREIS GILT IN IHRER UNTERKUNFT?
Mit Beratungen vom 27 (Gemeindegemeinschaft Sundgau) und 2018 (Gemeindegemeinschaft Sud Alsace Largue) wurden die Anwendungsbedingungen der Kurtaxe festgelegt.
Das Gesetz Nr. 2017-1775 vom 28. Dezember 2017 zur Änderung der Finanzen für 2017 änderte die Tarifgrundsätze für die Erhebung der Kurtaxe vom 1er Januar 2019. Insbesondere wurde der Höchstsatz für Stellplätze in Reisemobilbereichen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum geändert. Andererseits hat der Gesetzgeber nicht klassifizierte oder nicht klassifizierte Unterkünfte von der Preisliste ausgenommen und ihnen einen von den Gemeinden Sundgau und Sud Alsace Largue festgelegten Steuersatz auferlegt.
Der Departementsrat des Haut-Rhin hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2012 eine zusätzliche Steuer von 10 % auf die Kurtaxe eingeführt. In diesem Zusammenhang und gemäß den Bestimmungen von Artikel L.3333-1 des CGCT; die Zusatzsteuer wird von den Gemeinden der Gemeinden Sundgau und Sud Alsace Largue im Auftrag des Departements zu den gleichen Bedingungen erhoben wie die Gemeinschaftssteuer, zu der sie hinzukommt. Ihre Höhe errechnet sich aus der tatsächlichen Besucherzahl der betreffenden Einrichtungen.
Die Höhe der von jedem Touristen zu entrichtenden Steuer entspricht dem Satz, der für ihn gemäß der Unterkunftsklasse, in der er wohnt, gilt, multipliziert mit der Anzahl der Übernachtungen, die der Dauer seines Aufenthalts entsprechen. Die Kurtaxe wird somit pro Person und pro Übernachtung erhoben.

Äquivalenzen sind ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anwendbar.
In der Tat werden alle Unterkünfte, die auf eine Klassifizierung warten oder nicht klassifiziert sind (auch wenn sie ein Label haben (Gîte de France, Clévacances usw.), mit Ausnahme von Unterkünften im Freien, proportional zu den Kosten pro Person und Nacht besteuert. , bei der Satz von 4 % (ohne zusätzliche Steuern) mit einem Höchstsatz von 1.10 €.
exemples:
Fall Nr. 1:
4 Personen wohnen in einer nicht klassifizierten Unterkunft, deren Miete auf 80 € festgesetzt ist. Der angenommene Satz beträgt 4 % und der Höchstsatz 1.10 €
1) Die Übernachtung ermäßigt sich auf die Kosten pro Person (ob diese Personen steuer- oder steuerbefreit sind): 80 €/4 = 20 € Übernachtungspreis pro Person
2) Die Steuer wird auf die Kosten der neu berechneten Nacht berechnet.
4% von 20 € = 0.80 € pro Nacht und pro Person
Wie bei 0.80 € <1.10 € beträgt der Satz 0.80 € + 0.08 € (zusätzliche Steuer) = 0.88 €
3) Jeder Steuerpflichtige zahlt die Steuer.
Für 4 steuerpflichtige Personen: Die erhobene Kurtaxe beträgt (0.88 € x 4) = 3.52 € pro Nacht für die Gruppe
Für ein Paar mit 2 minderjährigen Kindern: Die erhobene Steuer beträgt (0.88 € x 2) = 1.76 € pro Nacht für die Gruppe
Fall Nr. 2:
4 Personen wohnen in einer nicht klassifizierten Unterkunft, deren Miete auf 200 € festgesetzt ist. Der angenommene Satz beträgt 4 % und der Höchstsatz 1.10 €
1) Die Nacht reduziert sich auf die Kosten pro Person (unabhängig davon, ob diese Personen unterworfen oder befreit sind).
200 € / 4 = 50 € die Kosten für die Nacht pro Person
2) Die Steuer wird auf die Kosten der neu berechneten Nacht berechnet.
4% von 50 € = 2 €
Als 2 €> 1.10 € gilt der Höchstsatz von 1.10 € pro Nacht und pro Person
3) Jeder Steuerpflichtige zahlt die Steuer.
Für 4 steuerpflichtige Personen: Die erhobene Kurtaxe beträgt (1.10 € x 4) = 4.40 € pro Nacht für die Gruppe
Für ein Paar mit 2 minderjährigen Kindern: Die erhobene Steuer beträgt (1.10 € x 2) = 2.20 € pro Nacht für die Gruppe
ABHOLUNG UND ZAHLUNG
- Die Kurtaxe wird ab dem 1er Januar bis 31. Dezember
- Sie lassen es Ihren Kunden deutlich auf Ihrer Rechnung erscheinen
- Sie behalten die gesammelten Summen. Sie tragen Ihre Konten in ein sogenanntes „Drittanbieterkonto“ ein. Dieses Konto wird mit der Zahlung der Kurtaxe beglichen.
- Sie können monatlich oder jährlich auf der Plattform www.3douest/sundgau.fr deklarieren
- Ihre Meldung wird geprüft und Ihre Zahlen an die Staatskasse übermittelt
- Er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie um die Zahlung zu bitten
- Die Rückzahlung der Steuer muss spätestens 20 Tage nach Ablauf der Erhebungsfrist erfolgen.
- Wenn der Einzug über eine zwischengeschaltete Zahlungsplattform erfolgt, kümmert sich diese einmal jährlich um die Deklaration und Rückzahlung.
WILLKÜRLICHE BEWERTUNG
EBei Nichtmeldung, Nichterscheinen oder verspäteter Zahlung der eingezogenen Steuer sendet der Gemeindevorstand Beherbergungsbetrieben, Hoteliers, Eigentümern und Vermittlern eine Mahnung per Einschreiben mit der Bitte um Stellungnahme.
Erfolgt innerhalb von XNUMX Tagen nach Zustellung dieses Mahnbescheids keine Regularisierung, wird dem säumigen Erklärenden mindestens XNUMX Tage vor der Erhebung der Steuer ein begründeter Steuerbescheid zugestellt.
INFORMATIONEN FÜR TOURISTEN UND AUSZEICHNUNGSPFLICHT
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die im Gebiet geltenden Kurtaxensätze auszuweisen (Muster beigefügt).
KONTAKTE UND INFORMATIONSBITTEN
Für weitere Informationen, Verständnisprobleme, Auslegung, Nutzung der elektronischen Deklarationsplattform kontaktieren Sie uns!
Christine PETITDEMANGE
13 Schlossstraße
68130 ALTKIRCH
Telefon: 03 89 40 02 90
Email: christine.petitdemange@sundgau-sudalsace.fr