Damit alles gut geht, müssen Regeln befolgt werden.
Hier finden Sie die Schritte zur Einrichtung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Gästezimmers.
VOR DER ERSTELLUNG:
Laden Sie die Informationsbroschüren herunter:
- Unterbringung in einer Gastfamilie: Verfahren und Pflichten
- Klassifizierung von möblierten Touristenunterkünften
IHRE PFLICHTEN:
Melden Sie die touristische Beherbergungstätigkeit beim Rathaus der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befinden wird:
Melden Sie die touristische Beherbergungstätigkeit beim Finanzamt:
- Eintragung in das SIRENE-Verzeichnis für möblierte Touristenunterkünfte: Cerfa P0i 11921*05
WEN INFORMIEREN?
- Das innergemeinschaftliche Fremdenverkehrsamt Sundgau, indem Sie uns eine Kopie der Cerfa-Bescheinigung Ihrer Erklärung im Rathaus zusenden.
SUNDGAU TOURIST BÜRO
13 rue du château 68130 ALTKIRCH
Tel: 03 - 89 40 – Elisa Maria Waber
E-Mail: info@sundgau-sudalsace.fr
- Die Gemeinschaft der Gemeinden Sundgau oder die Gemeinschaft der Gemeinden Sud Alsace Largue abhängig von dem Ort, in dem sich Ihre Unterkunft befindet. Für die Erhebung der Kurtaxe sind die Gemeindeverbände zuständig. Als Beherbergungsbetrieb sind Sie verpflichtet, die eingenommene Kurtaxe einmal jährlich einzuziehen und auszuweisen. Diese Erklärung muss erfolgen über eine Plattform Zu diesem erhalten Sie Zugang, sobald Ihre Aktivität beim Tourismusverband angemeldet wurde. Das vollständige Tutorial zur Erklärung der Kurtaxe finden Sie hier.
KLASSIFIZIERUNG UND ETIKETT: ZWEI VERSCHIEDENE DINGE!
- Für einen Lassen Sie Ihre Unterkunft mit Sternen bewerten
- Bekommen das Home-Bike-Label
- Bekommen das Clévacances-Label für Ihre Unterkunft. Sie können sie auch unter 03 89 20 10 56 oder per E-Mail unter contact@clevacances-alsace.info kontaktieren.
- Bekommen das Gütesiegel Gîtes de France für Ihre Unterkunft. Sie können sie auch unter kontaktieren 09 82 99 03 03 oder per E-Mail an: hopla@gites-de-france-alsace.com
IHRE GASTGEBER SIND ANGEKOMMEN …
Das in französischer und englischer Sprache verfasste individuelle Polizeiformular muss von allen Touristen ausländischer Staatsangehörigkeit, einschließlich jenen aus der Europäischen Union, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie ist sechs Monate lang aufzubewahren und darf der Polizei oder Gendarmerie nur auf deren Verlangen übermittelt werden.
Laden Sie die Formularvorlage herunter.
Informationen zur Gesetzgebung: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33458
Das innergemeinschaftliche Fremdenverkehrsamt Sundgau steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen alle Informationen zu geben, die Sie zur Einrichtung einer Touristenunterkunft benötigen: Ihre Rechte und Pflichten, die Klassifizierung Ihrer möblierten Touristenunterkunft, vorhandene Labels, die maximale Kapazität der Unterkunft, die Mindestabmessungen eines Zimmers usw.
Kontakt:
Christine PETITDEMANGE
03 89 40 34 53
christinep@sundgau.fr
13 Schlossstraße
68130 ALTKIRCH