OT Sundgau

Offenes Hosting

Damit alles gut geht, müssen Regeln befolgt werden. 

Hier finden Sie die Schritte zur Einrichtung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Gästezimmers.

VOR DER ERSTELLUNG:

Laden Sie die Informationsbroschüren herunter:

IHRE PFLICHTEN:

Melden Sie die touristische Beherbergungstätigkeit beim Rathaus der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befinden wird:

  • Hirsch 14004 für möblierte Touristenunterkünfte
  • Hirsch 13566 für ein Bed & Breakfast 

Melden Sie die touristische Beherbergungstätigkeit beim Finanzamt:

  • Eintragung in das SIRENE-Verzeichnis für möblierte Touristenunterkünfte: Cerfa P0i 11921*05

WEN INFORMIEREN? 

  • Das innergemeinschaftliche Fremdenverkehrsamt Sundgau, indem Sie uns eine Kopie der Cerfa-Bescheinigung Ihrer Erklärung im Rathaus zusenden. 

SUNDGAU TOURIST BÜRO

13 rue du château 68130 ALTKIRCH

Tel: 03 - 89 40 – Elisa Maria Waber

E-Mail: info@sundgau-sudalsace.fr

  • Die Gemeinschaft der Gemeinden Sundgau oder die Gemeinschaft der Gemeinden Sud Alsace Largue abhängig von dem Ort, in dem sich Ihre Unterkunft befindet. Für die Erhebung der Kurtaxe sind die Gemeindeverbände zuständig. Als Beherbergungsbetrieb sind Sie verpflichtet, die eingenommene Kurtaxe einmal jährlich einzuziehen und auszuweisen. Diese Erklärung muss erfolgen über eine Plattform Zu diesem erhalten Sie Zugang, sobald Ihre Aktivität beim Tourismusverband angemeldet wurde. Das vollständige Tutorial zur Erklärung der Kurtaxe finden Sie hier.

KLASSIFIZIERUNG UND ETIKETT: ZWEI VERSCHIEDENE DINGE!

IHRE GASTGEBER SIND ANGEKOMMEN …

Das in französischer und englischer Sprache verfasste individuelle Polizeiformular muss von allen Touristen ausländischer Staatsangehörigkeit, einschließlich jenen aus der Europäischen Union, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie ist sechs Monate lang aufzubewahren und darf der Polizei oder Gendarmerie nur auf deren Verlangen übermittelt werden. 

Laden Sie die Formularvorlage herunter.

Informationen zur Gesetzgebung: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33458

Das innergemeinschaftliche Fremdenverkehrsamt Sundgau steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen alle Informationen zu geben, die Sie zur Einrichtung einer Touristenunterkunft benötigen: Ihre Rechte und Pflichten, die Klassifizierung Ihrer möblierten Touristenunterkunft, vorhandene Labels, die maximale Kapazität der Unterkunft, die Mindestabmessungen eines Zimmers usw. 

Kontakt:

Christine PETITDEMANGE

03 89 40 34 53

christinep@sundgau.fr

13 Schlossstraße

68130 ALTKIRCH