
Kurtaxe
Die Kurtaxe wird von den Gemeinden oder Gruppen von Gemeinden mit touristischer Kompetenz erhoben und von dem Touristen gezahlt, der als
teuer, auf ihrem Territorium. Der Erlös der Kurtaxe muss für Maßnahmen verwendet werden, die touristische Besuche in diesem Sektor fördern.
Die Gemeinden Sundgau und Sud Alsace Largue üben seit 2019 Tourismuskompetenz anstelle der Gemeinden Sundgau aus. In diesem Zusammenhang verwalten, erheben und erheben sie die Kurtaxe. Die Steuer muss alle Maßnahmen finanzieren, die die touristische Attraktivität von Sundgau erhöhen könnten. Das Tourismusbüro der Intercommunity Sundgau ist verantwortlich für die Förderung des Tourismus und die Koordinierung der verschiedenen Organisationen und Unternehmen, die an seiner Entwicklung interessiert sind. Als solches führt es Operationen durch, die darauf abzielen, sein Territorium und seine Dienstleister zu fördern.

Die Kurtaxe besteht seit 1910 in Frankreich. Sie ist :
- Von Touristen bezahlt
- Gesammelt von Vermietern und seit 2019 von Buchungsplattformen
- Vom Vermieter gemäß Erklärung und von Online-Buchungsunternehmen zurückgezahlt
- Nicht mehrwertsteuerpflichtig
- Verwaltet von einer lokalen Behörde
Wer muss die Kurtaxe bezahlen?
- Jeder, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde aufhält, ohne dort seinen Wohnsitz zu haben oder ohne einen mit der Wohnungssteuer steuerpflichtigen Wohnsitz zu haben.
- Die Kurtaxe gilt unabhängig von der Art der Vermietung gegen eine Gebühr, während des von der Community festgelegten Erfassungszeitraums.
- Dies betrifft Personen, die in Hotels, Touristenresidenzen, möblierten Touristenunterkünften, Feriendörfern, Gästezimmern, Stellplätzen in Wohnmobilgebieten und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum übernachten. Camping und Caravaning,
Yachthäfen.
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
- Minderjährige
- Inhaber eines saisonalen Arbeitsvertrags beschäftigt in der Gemeinde Sundgau oder in der Gemeinde Gemeinde Sud Sudass Largue.
- Personen, die von einer Notunterkunft oder einem vorübergehenden Unternehmen profitieren
- Personen, die Räumlichkeiten beziehen, deren Miete weniger als 1 € pro Nacht beträgt, unabhängig von der Anzahl der Bewohner
Wer muss die Kurtaxe erheben und deklarieren?
- Diese Steuer wird von Vermietern, Hoteliers und Eigentümern erhoben, die Personen unterbringen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind
Das Gesetz schreibt ab dem 1. Januar 2019 vor, dass alle Plattformen, die Zahlungsvermittler für nicht professionelle Vermieter im Internet sind (z. B. Airbnb, Booking, Abritel usw.), die Kurtaxe einziehen und zurückzahlen müssen. das Produkt an die Community.

Gleichwertigkeiten gelten ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr. Tatsächlich werden alle Unterkünfte, die auf eine Klassifizierung warten oder nicht klassifiziert werden (auch wenn sie ein Label haben (Gîte de France, Clévacances usw.), mit Ausnahme von Unterkünften im Freien, anteilig besteuert zu die Kosten pro Person für die Nacht in Höhe von 4% (ohne Zusatzsteuer) mit einem Höchstsatz von 1.27 € + 10% Abteilungsanteil = 1.40 €
exemples:
Fall Nr. 1:
4 Personen übernachten in nicht klassifizierten Unterkünften, für die die Miete auf 80 € / Nacht festgelegt ist. Der angenommene Satz ist
4% und der Höchstpreis beträgt 1,40 €
1) Die Nacht reduziert sich auf die Kosten pro Person (unabhängig davon, ob diese Personen unterworfen oder befreit sind): 80 € / 4 = 20 €
die Kosten für die Nacht pro Person
2) Die Steuer wird auf die Kosten der neu berechneten Nacht berechnet.
4% von 20 € = 0.80 € pro Nacht und pro Person
Wie bei 0.80 € <1,40 € beträgt der Satz 0.80 € + 0.08 € (zusätzliche Steuer) = 0.88 €
3) Jeder Steuerpflichtige zahlt die Steuer.
Für 4 steuerpflichtige Personen: Die erhobene Kurtaxe beträgt (0.88 € x 4) = 3.52 € pro Nacht für die Gruppe
Für ein Paar mit 2 minderjährigen Kindern: Die erhobene Steuer beträgt (0.88 € x 2) = 1.76 € pro Nacht für die Gruppe
Fall Nr. 2:
4 Personen wohnen in nicht klassifizierten Unterkünften, für die die Miete auf 200 € / Nacht festgelegt ist. Der angenommene Satz ist
4% und der Höchstsatz beträgt 1,40 €
1) Die Nacht reduziert sich auf die Kosten pro Person (unabhängig davon, ob diese Personen unterworfen oder befreit sind).
200 € / 4 = 50 € die Kosten für die Nacht pro Person
2) Die Steuer wird auf die Kosten der neu berechneten Nacht berechnet.
4% von 50 € = 2 €
Als 2 €> 1,40 € gilt der Höchstsatz von 1,40 € pro Nacht und pro Person
3) Jeder Steuerpflichtige zahlt die Steuer.
Für 4 steuerpflichtige Personen: Die erhobene Kurtaxe beträgt (1,40 € x 4) = 5,60 € pro Nacht für die Gruppe
Für ein Paar mit 2 minderjährigen Kindern: Die erhobene Steuer beträgt (1,40 € x 2) = 2,80 € pro Nacht für die Gruppe
Willkürliche Beurteilung
Im Falle der Nichterklärung, Abwesenheit oder Verzögerung der Zahlung der eingezogenen Steuer sendet der Geschäftsführer der Gemeinde den Vermietern, Hoteliers, Eigentümern und Vermittlern eine formelle Mitteilung per Einschreiben mit der Bitte um Stellungnahme. Rezeption. Mangels einer Regularisierung innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe dieser förmlichen Bekanntmachung wird dem säumigen Anmelder mindestens dreißig Tage vor Erhebung der Abgabe eine motivierte Mitteilung über die automatische Besteuerung übermittelt.
Abholung und Übergabe
- Die Kurtaxe wird vom 1. Januar bis 31. Dezember erhoben
- Sie müssen es Ihren Kunden auf Ihrer Rechnung separat vorzeigen
- Sie behalten die gesammelten Beträge. Sie geben Ihre Konten in einem sogenannten "Drittanbieter" -Konto ein. Dieses Konto wird bei Zahlung der Kurtaxe beglichen.
- Sie können monatlich oder jährlich per Telefon deklarieren, indem Sie auf die Plattform gehen www.3douest / sundgau.fr
- Ihre Erklärung wird überprüft und Ihre Zahlen an die Staatskasse geschickt
- Letzterer kontaktiert Sie, um Sie zur Zahlung aufzufordern
- Die Rückzahlung der Steuer muss spätestens 20 Tage nach Ablauf der Inkassodauer erfolgen.
- Wenn die Abholung über eine zwischengeschaltete Zahlungsplattform erfolgt, kümmert sich diese einmal jährlich um die Erklärung und die Rückzahlung
Kontakte und Informationsanfragen
Für weitere Informationen, Verständnisprobleme, Interpretationen und die Nutzung der Online-Deklarationsplattform kontaktieren Sie uns:
Tourismusbüro Sundgau, Südelass
13 Schlossstraße
68130 ALTKIRCH
Tél: 03 89 40 02 90
E-Mail: info@sundgau-sudalsace.fr
Zugriff auf Ihren persönlichen Bereich auf der Plattform für die Steuererklärung für Touristen:
https://taxe.3douest.com/sundgau